Zwischen 9.000 und 25.000 Euro Soforthilfe bietet die Landesregierung Nordrhein – Westfalen mit dem „NRW-Soforthilfe 2020“ – Programm. Um wirtschaftliche Engpässe infolge der Corona-Krise für Kleinunternehmen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer zu minimieren können Selbständige, Freiberufler und kleine Firmen die Mittelabrufen. Alle weiteren Informationen zum digitalen Antragsverfahren für die Soforthilfen sind unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 zu finden. Das digitale Antragsverfahren ist ab sofort hier verfügbar.

Die Städteregion Aachen hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen eine zentrale Informationsstelle eingerichtet, die Sie bei rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen während der Corona – Krise unterstützt. Diese erreichen Sie von montags bis donnerstags von 8 -bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Hotline +49 (0)241/432-79670 oder -7630.  Weitere Informationen zu allen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Für freischaffende Künstlerinnen und Künstler gibt es eine Soforthilfe von bis zu 2.000 Euro, wenn durch die Corona Krise Veranstaltungen abgesagt oder verlegt worden. Weitere Informationen dazu hier.