Der 50 pro 100.000 in 7 Tage Wert ist in der Städteregion Aachen im Oktober erreicht worden

Damit ist die Städteregion nun auch Risikogebiet mit besonderen Regeln.

1. max. 25 Teilnehmer bei privaten Feiern im öffentlichen Raum
2. Maskenpflicht bei Veranstaltungen auch am Platz
3. max. fünf Personen aus verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum
5. Sperrstunde für Kneipen und Restaurants
6. keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern (draußen) bzw. 250 (drinn

Die Zahlen beruhen aus den Angaben der Stadt Aachen im September 2020

Positiv gestestet heißt nicht automatisch eine schwerwiegene Erkrankung.
In der Städteregion gibt es laut intensivregister aktuell 3 Personen, die sich in intensivmedizinischer Behandlung befinden. 3 positiv getestete Personen im Alter von 86, 88 und 89 Jahren sind gestorben.

ø positvie Test pro Tag im September IN DER STÄDTEREGION

Ingesamt positv getestet im September in der Städteregion

Positiv getestete Personen IM SEPTEMBER in der Städteregion

Wieder gesund gemeldete Personen in Der STÄDTEREGION

*Ab 35 Personen pro 100.000 Einwohner wäre der Warnwert erreicht, um regionale Schutzmaßnahmen zu ergreifen. **Wochenwert lt. Intensiv-Register. Letzter Todesfall in Zusammenhang mit Covid 19: 30.09.2020 (Alter 89 Jahre) Todesfälle in der Städteregion im September 2020 bisher 1.
Insgesamt wurden in Deutschland in der Kalenderwoche 37 insgesamt 1.120.835 Corona-Tests durchgeführt. Das würde umgerechnet auf die Städteregion 7.700 Tests bedeuten. (Pro Tag ca. 1100 Tests).

Die Prozentwerte beruhen auf den Einwohnerzahlen in STADT AACHEN: 248.000 und der STÄDTEREGION 555.000.

Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO):
Am 16. September wurde die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Weiterhin gilt die AHA-Regel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen! Die MAskepflicht ist bis zum 30. September verlängert.

Karnevalssitzungen und -umzüge sind nicht durchführbar. Kleine kulturelle Veranstaltungen unter Beachtung der Hygieneregeln dürfen durchgeführt werden.

Sportveranstaltungen dürfen bei einem Hygienekonzept auch über 300 Personen besucht werden. Bei Kpazitäten über 1.000 Besuchern darf aber maximal 1/3 der Kapazität der Sportstätte genutzt werden.

Bei Teamsport (z.B. Fussball) dürfen 20% der Kapazität genutzt werden, wenn im Ort der 100.000der Wert nicht über 35 liegt.

Bei Eineise aus einem Risikogebiet müssen 14 Tage häussliche Quarantäne eingehalten werden. Ausnahme: Negattives Testergebnis, direkte Durchreise ohne Übernachtung, grenzüberschreitender Personen- und Warentransport, 72 Stunden bie trifftgen Einreisegrund.

Wer möglicherseise mit Corna infiziert ist muss in 14 tägige Quarantäne, fabei darf die Unterkunft nicht verlassen werden und kein Besuch empfangen werden. Es droht sonst eine Geldbuße.

Festveranstaltungen, wie Volksfeste sind bis zum 31.12.2020 verboten. Weihnachtsmärkte sind erlaubt – Stehtische mit fester Plätzen sind zugelassen.

Schulen und Kitas
Auch die Coronabetreuungsverordnung wurde vom Land NRW mit Gültigkeit bis 15. September 2020 erneuert. Zentraler Punkt ist, dass nun im Land NRW die Pflicht, im Unterricht an den weiterführenden Schulen eine Maske zu tragen, entfallen ist. Schulen können für ihren Bereich entgegen dieser Landesregelung keine Maskenpflicht anordnen, allerdings sehr wohl eine dringende Empfehlung zum weiteren Tragen der Masken aussprechen.
Sollte in einer Schule oder einem Kitas ein positiver Corona-Fall auftreten, wird das Gesundheitsamt in jedem Fall die engen Kontaktpersonen ermitteln. Bei einer Klasse, in der weiterhin freiwillig die Masken getragen werden, gibt es dann aus diesem schulischen Umfeld keine engen Kontaktpersonen. Wenn allerdings alle Schüler und Lehrer keine Masken im Unterricht tragen, sind hingegen alle Personen, die mit dem corona-positiven Schüler oder Lehrer in einem Klassenraum gesessen haben enge Kontaktpersonen. Sie müssen sich dann in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.

Bei dem Gesundheitsamt, aber auch den Schulämtern und Schulträgern kommen verstärkt Fragen zu den Regelungen in den Bildungseinrichtungen an. Aus diesem Grund ist eine aktuelle Liste der meistgestellten Fragen und Antworten erarbeitet worden. Sie ist unter: aachen.de/corona verfügbar.

Bußgeld OHNE MUND / NASENSCHUTZ

Bußgeld für falsche Angaben in Restaurants

Bußgeld OhNE MASKE IN BUS & BAHN

Feier in einem öffentlichen Raum ohne Anmeldung über 50 Personen