Bewohnerparkzonen „K“, „O“ und „T“: Gebührenpflicht wird verlängert 
Trotz Einführung des Bewohnerparkens herrscht in den innenstadtnahen Bewohnerparkzonen Aachens oftmals Parkplatzmangel. Die Politik hat daher mehrheitlich beschlossen, die Zeiten mit Gebührenpflicht in den Bewohnerparkzonen „K“ (Kruppstraße), „O“ (Rehmviertel) und „T“ (Thomashofstraße) auszudehnen. Vom 17. Januar 2022 an müssen Besucher*innen hier von Montag bis Samstag zwischen 9 bis 21 Uhr fürs Parken zahlen. Bislang galt folgende Regelung: Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr, an Samstagen von 9 bis 14 Uhr. Durch die Ausweitung der gebührenpflichtigen Zeiten soll die Parkplatznachfrage durch Besucherverkehre reduziert werden. Damit stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern zukünftig länger freie Parkplätze im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Am Tarif ändert sich übrigens nichts: Ein Parkticket kostet hier weiterhin 50 Cent je 30 Minuten. Es gibt keine Höchstparkdauer.